Der Dienstag beginnt mit einem Paukenschlag aus Brüssel: Der Europäische Gerichtshof hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil den Weiterverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen erlaubt.
Im aktuellen Fall ging es um die deutsche Firma UsedSoft welche gebrauchte Oracle Lizenzen verkaufte, sehr zum Ärger des gleichnamigen Herstellers. Der EuGH wies die Klage von Oracle mit der Begründung ab, dass mit dem Kauf einer Lizenz die Rechte des Herstellers an dieser Kopie erschöpft seien.
Sehr interessant dürfte auch der Passus aus dem Urteile sein in welchem dem Käufer das Recht auf eine aktuelle Version eingeräumt wird und damit eine gebrauchte Software nicht von Updates ausgeschlossen werden darf. Hier dürfte interessant sein in wie weit auch der bei immer mehr Spielen erforderliche Online Pass übertragbar sein muss.
Wird dieses Urteil rechtskräftig, dürfe dies ein schwerer Schlag auch für die großen Spielepublisher und vor allem für STEAM werden, müsste doch dann ein System entwickelt werden mit dem es möglich ist die gekauften Lizenzen zu übertragen, dies dürfte das Ende des „Project 10$“ bedeuten.
Ich sag mal so… es riecht nach Ärger 🙂
Gut, dann wird Software in Zukunft deutlich teurer werden.
Mit „Software“ meinst du (professionelle) Anwendungen? Das halte ich durchaus für möglich, bei Spielen z.B. kann ich mir nicht vorstellen das sie teurer werden.
Ich meine schon alles. Für Programme gibts dann halt keine Kostenlosen Updates mit neuen Funktionen mehr ect.
Im Falle von Spielen bleibt es aber weiter zu klären, ob und wie sich das auf bestehende Plattformen wie Steam und co auswirken wird.
Hier müsste es eh erst mal Klagen geben, die das dann genau klären. Die heutige Entscheidung ist erst mal kein Grund irgendwas zu verändern.
Hat sich erledigt. Die Entscheidung des Gerichtes besagt lediglich, dass man gebrauchte Software weiter verkaufen darf. Aber das bedeutet nicht, dass der Hersteller dies unterstützen oder erleichtern muss. Wenn es in Steam und co keine Verkaufsoption gibt, dann ist das eben so und bruachtauch nicht verändert werden…
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Klares-Ja-zum-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html
Das stimmt, den Weiterverkauf z.B. eines STEAM oder Battle.net Accounts darf aber (so wie ich das Urteil verstehe) nicht mehr unter Androhung einer Sperrung untersagt werden.
Der GG GA zum Thema: http://www.gamersglobal.de/news/55418/games-anwalt-eugh-urteil-erlaubt-weiterverkauf-von-software