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Condemned 2 beschlagnahmt

Beim Vorgänger hat es etwas länger gedauert, bis er beschlagnahmt wurde. Zwar hatte die BPJM damals keine strafrechtliche Relevanz gesehen und das Spiel bei der Indizierung auf die Liste A gesetzt, dennoch hat das Amtsgericht München das Spiel Anfang des Jahres beschlagnahmt.

Als der Nachvolger Condemned 2: Bloodshot erschien, wurde dieser dann gleich vorsorglich gleich auf Liste B gesetzt. Jetzt wurde das Spiel ebenfalls vom Amtsgericht München nach §131 StGB beschlagnahmt, damit ist jeglicher Verkauf (auch privater) und jegliches zugänglich machen strafbar, der Privatbesitz selbst ist, unter den genannten Einschränkungen, nicht strafbar.

Damit sind jetzt insgesamt 3 Spiele für die Xbox 360 beschlagnahmt.

Quelle

31. Oktober 2008 | Autor: schmusheep

Kommentare

  1. So richtig nachvollziehen kann ich das nicht. Auf dem Index ok, aber beschlagnahmen? Finde ich übertrieben.

  2. Puuuh, endlich wieder eine potentielle Bedrohung weniger für mich. 🙂
    Und da müsste ein Paragraphenzeichen (§) & kein Dollarzeichen ($) hin. 😛

  3. Beschlagnahmen finde ich generell übertrieben solange nichts verfassungsfeindlich ist. (und selbst dann würde ich gerne die Regeln für alle Medien haben und nicht nur für Videospiele)

    Da Condemned 2 mit dem Vorgänger identisch ist war die beschlagnahmung nicht verwunderlich und vielleicht kam diese deswegen so schnell.

    Das bei sowas aber immer das Amtsgericht München erwähnt wird finde ich schon ein wenig komisch und macht Bayern bei mir nicht unbedingt sympathischer.

  4. Meinte ich ja. Solange da keine Symbole ect drin sind, braucht da nix beschlagnahmt zu werden.
    Ich versteh auch den Sinn nicht, warum man es weiterhin besitzen, aber nicht weiter geben darf…

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