Beim Vorgänger hat es etwas länger gedauert, bis er beschlagnahmt wurde. Zwar hatte die BPJM damals keine strafrechtliche Relevanz gesehen und das Spiel bei der Indizierung auf die Liste A gesetzt, dennoch hat das Amtsgericht München das Spiel Anfang des Jahres beschlagnahmt.
Als der Nachvolger Condemned 2: Bloodshot erschien, wurde dieser dann gleich vorsorglich gleich auf Liste B gesetzt. Jetzt wurde das Spiel ebenfalls vom Amtsgericht München nach §131 StGB beschlagnahmt, damit ist jeglicher Verkauf (auch privater) und jegliches zugänglich machen strafbar, der Privatbesitz selbst ist, unter den genannten Einschränkungen, nicht strafbar.
Damit sind jetzt insgesamt 3 Spiele für die Xbox 360 beschlagnahmt.