Eine ganze Reihe an Gameplay Videos zu Call of Duty: World at War wurden online gestellt. Das Thema liegt ganz klar auf den Coop-Modus, der in verschiedenen Levels gezeigt wird. Ob Schlachten auf offener Strasse oder in einem Kanalsystem – es kracht überall in feiner Optik und im brachialem Sound. Lasst euch die Videos nicht entgehen und klickt sie an. Das war einmal – bitte weiterlesen…
Die Gründe:
Das erste Video musste aus folgenden Gründen entfernt werden. Für eine Zeit von ca. 1-2 Sekunden war ein verfassungswidriges Zeichen zu sehen. Bitte habt Verständnis für die Entfernung des Videos. Die rechtliche Grundlage könnt ihr HIER einsehen.
Leider besitzen fast alle geposteten Videos dieses Symbol und wir haben somit alle entfernt. Das 3. Video hatte zwar kein Zeichen enthalten, doch aufgrund einer sehr brutalen Szene haben wir es von uns aus gleich mit rausgenommen. Nun habe ich genung Platz, um euch den Link gleich hier zu präsentieren, damit ihr sehen könnt, auf welch dünnem Eis man sich heutzutage befindet als Redakteur:
§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. | im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder | |
2. | Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt. |
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.